Die Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, dass nach der Antragstellung von den Krankenkassen übernommen wird. Die Wirksamkeit und Effektivität der Verhaltenstherapie wurde in zahlreichen Studien für psychische Erkrankungen und Probleme belegt, wie z.B.:
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Die Verhaltenstherapie fokussiert sich in erster Linie auf das aktuelle Problem, welches in der Problem-/Verhaltensanalyse herausgearbeitet wird und worauf die Therapie individuell geplant wird. So können für unterschiedliche Erkrankungen unterschiedliche Vorgehensweisen nötig sein. Ebenso wichtig kann es sein im Rahmen der Therapie auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.
Nach der Problemidentifikation erfolgt in der Verhaltenstherapie die Zieldefinition durch Patient und Therapeut.
In der Verhaltenstherapie begegnen sich Patient und Therapeut als Partner mit einem gemeinsamen Arbeitsbündnis. Dies ermöglicht dem Patienten eine gleichberechtigte Rolle bei der Behandlung seiner Erkrankung. Nicht der Therapeut leitet die notwendigen Veränderungsschritte ein, sondern er begleitet, regt an, unterstützt und ermuntert. Vorrausetzung hierfür ist eine tragfähige und wohlwollende Arzt-Patienten-Beziehung in einem sicheren und schützenden Umfeld.
Die Verhaltenstherapie setzt somit die aktive Mitarbeit und Veränderungsbereitschaft des Patienten voraus. Hierbei werden gemeinsam erarbeitete Lösungsstrategien zunächst im therapeutischen Rahmen, dann im Alltag überprüft und gegebenenfalls übernommen. Besonders hilfreich ist hierbei die Möglichkeit zunächst im geschützten Rahmen einer Gruppe zu üben und auch die Reaktionen und Auswirkungen auf das Umfeld zu überprüfen.
Verhaltenstherapie soll für den Patienten in der Regel transparent und durchschaubar sein. Die aus der Verhaltenstherapie abgeleiteten Erklärungs-und Veränderungsmodelle sollen für den Patienten verständlich, nachvollziehbar und akzeptabel sein.
Wenn Sie eine Psychotherapie oder eine psychotherapeutische Beratung beginnen wollen, rufen Sie bitte unter unserer Praxisnummer an. Bitte beachten Sie, dass wir eine Gemeinschaftspraxis führen und teilen Sie uns bitte mit, worum es Ihnen geht und zu wem Sie möchten. Erklären Sie ob Sie neurologische Betreuung benötigen oder eine psychotherapeutisches Anliegen haben. Im Zweifel fragen Sie bei unserem Praxisteam nach.
Gruppentherapien haben sich als besonders effektive Form der Psychotherapie bewährt, da sich die Teilnehmer einer Gruppe auch viel gegenseitig Unterstützung geben können
Fortlaufende, halboffene verhaltenstherapeutische Gruppe mit Schwerpunkt Selbstwert, Selbstfürsorge und soziale Kompetenzen
Müttergruppe für Frauen in der Postpartalzeit (bis zwei Jahre nach Geburt eines Kindes) und Schwangere
Zu unseren Gruppensitzungen erfahren Sie mehr im eigenen Menüpunkt dieser Seite:
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an spezialisierte therapeutische Angebote.
Möglichkeit in der Region:
Zur Aufnahme und weiteren Information vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin. Die Kosten werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme privater Krankenversicherungen hängt stark von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Anteilig wird die Gruppentherapie durch Einzelgespräche etwa alle 6 Wochen unterstützt. Die Teilnahme ist auch für Selbstzahler möglich.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen
Nach Beantragung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es können in zwei Beantragungsschritten jeweils 12 Sitzungen beantragt werden (KZT1 und KZT2). Im Anschluss besteht in indizierten Fällen über ein Gutachter-Verfahren die Möglichkeit einen Antrag auf Langzeittherapie zu stellen.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Gesundheitskarte mit.
Versicherte der privaten Krankenversicherungen
Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme stark von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vorab, ob die Kosten einer ambulanten Psychotherapie bei einem approbierten und von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten ärztlichen Psychotherapeuten übernommen werden. Fordern Sie auch evt. notwendige Antragsformulare an und klären, ab wann eine Antragstellung erforderlich ist.
In der Regel übernehmen die Kassen Kosten für zwei bis fünf Sitzungen vor Antragstellung.
Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der Beihilfestelle genauso zu verfahren und parallel die private Krankenversicherung zu informieren (s.o.).
Selbstzahler
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Rahmen der Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung wurde im April 2018 die sog. psychotherapeutische Sprechstunde verpflichtend eingeführt, bei der diagnostische Fragen, die therapeutischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten, so wie ggf. eine notwendig erscheinende medikamentöse Therapie besprochen und ggf. eingeleitet werden können.
Vor Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie ist es notwendig mindestens 50 Minuten, höchstens 150 Minuten Sprechstunde bei einem Therapeuten seiner Wahl zu nehmen.
Termine hierfür können entweder direkt mit dem behandelnden Psychotherapeuten oder über die Termin-Servicestelle vereinbart werden. Eine Sprechstunde ist in der Regel noch keine Zusage für einen Psychotherapieplatz. Bitte lesen Sie die Patienteninformation der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayern).
(Infoblatt zur Vermittlung von psychotherapeutischen Terminen)
Wenn Sie anhaltend so oder ähnlich empfinden, sollten Sie sich beraten lassen.
In vielen Fällen handelt es sich hierbei um kurze, vorübergehend Reaktionen auf die veränderte Lebenssituation und die hormonelle Umstellung nach der Geburt. Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt kommen jedoch weit häufiger vor, als allgemein bekannt ist: 10 - 15% der Mütter leiden unter einer postnatalen Depression und Wochenbettdepressionen. Auch Angst und Zwangsstörungen können im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes auftreten.
Hier einige nützliche Links zu Beratungsstellen in der Region:
Schwangerenberatung des Landkreises mit Linksammlung
KoKi Netzwerk frühe Kindheit Ansbach
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Krisendienst Mittelfranken: Tel.: 0911-4248550
Bitte beachten Sie: Per E-Mail oder Kontaktformular können keine Notfälle oder Terminvereinbarungen bearbeitet werden. Beides wird nicht permanent abgerufen!
Mo.-Fr. von 09.00 -12.00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Dr. med Gerhard Vester
FA für Nervenheilkunde
(Neurologie, Psychiatrie)
Bettina Vester
FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie